FAQs
Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht So verhältst Du Dich richtig bei einem Aufhebungsvertrag. Mit einem Aufhebungsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beenden. Oft wird dann eine Abfindung vereinbart. Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.
Was versteht man im Arbeitsrecht unter einem Aufhebungsvertrag? ›
Mit einem Aufhebungsvertrag lösen Sie und Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis einvernehmlich auf. Im Gegensatz zur Kündigung, die einseitig funktioniert, müssen beide Vertragsparteien einverstanden sein. Der Vertrag ist nur rechtsgültig, wenn ihn beide Seiten akzeptiert und unterschrieben haben.
Warum ist ein Aufhebungsvertrag besser als eine Kündigung? ›
Welche Vorteile bietet ein Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber? Arbeitgebern bietet ein Aufhebungsvertrag deutliche Vorteile gegenüber einer Kündigung: Sie vermeiden eine Kündigungsschutzklage mit ungewissem Ausgang. Sie sind nicht an Kündigungsfristen gebunden und können sich kurzfristig von Mitarbeitern trennen.
Was ist der Nachteil bei einem Aufhebungsvertrag? ›
Denn im Gegensatz zu einer vom Arbeitgeber einseitig ausgesprochenen Kündigung, wird das Arbeitsverhältnis bei einem Aufhebungsvertrag einvernehmlich beendet. Ein weiterer schwerwiegender Nachteil für den Arbeitnehmer ist, dass eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen durch die Agentur für Arbeit droht.
Ist ein Aufhebungsvertrag jederzeit möglich? ›
Zusammenfassung Begriff In beiderseitigem Einverständnis kann ein Arbeitsverhältnis jederzeit durch einen Aufhebungsvertrag sofort oder unter Einhaltung einer Frist (oftmals der Kündigungsfrist) beendet werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform muss ...
Warum sollte man keinen Aufhebungsvertrag machen? ›
Aufhebungsverträge schaden den betroffenen Arbeitnehmern fast immer. Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, hat danach fast immer Probleme beim Arbeitslosengeld. In der Regel setzt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von mindestens 12 Wochen fest.
Was ist ein wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag? ›
Ein wichtiger Grund für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann vorliegen, wenn dem Arbeitnehmer ohnehin eine rechtmäßige und fristgerechte betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber gedroht hat.
Wie lange muss man nach Aufhebungsvertrag noch arbeiten? ›
Liegen zwischen dem Abschluss des Aufhebungsvertrags und der Beendigung des Arbeitverhältnisses noch einige Wochen oder gar Monate, ist es üblich, dass der Arbeitnehmer bis dahin von der Arbeit freigestellt wird. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr arbeiten müssen, aber weiterhin Ihre Vergütung erhalten.
Wann sollte man einen Aufhebungsvertrag machen? ›
Aufhebungsverträge sind in der Regel dann sinnvoll und ratsam, wenn es schneller als mit einer Kündigung gehen soll, wenn Sie kein Interesse am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mehr haben und/oder wenn keine sozialrechtlichen Nachteile beim Arbeitslosengeld zu befürchten sind.
Auf was muss ich bei einem Aufhebungsvertrag beachten? ›
Das Wichtigste zum Thema „Was muss ich bei einem Aufhebungsvertrag beachten? “
- Ein Aufhebungsvertrag sollte gut überlegt sein.
- Der Arbeitgeber muss keine Gründe für die Beendigung darlegen.
- Der Vertrag sollte klare Regelungen enthalten.
- Der Arbeitnehmer sollte sich über die Folgen des Vertrags bewusst sein.
Grund für die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrags auf der Seite des Arbeitgebers kann eine betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigung sein. Durch den Aufhebungsvertrag soll ein langandauernder Kündigungsprozess vor dem Arbeitsgericht vermieden werden.
Wie hoch ist die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag? ›
In den meisten Fällen gilt eine Abfindung in Höhe eines halben bis vollen Bruttomonatsgehaltes pro Arbeitsjahr als angemessen. Die Höhe der Abfindung hängt aber von vielen Faktoren ab, z. B. von der Länge der Betriebszugehörigkeit, Branche, Größe des Unternehmens und Lage der Verhandlungssituation.
Was ist besser für Arbeitnehmer Kündigung oder Aufhebungsvertrag? ›
Unterschreibt der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag, so riskiert er eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Außerdem gefährdet er damit seine Möglichkeiten, Kündigungsschutzklage zu erheben. Für den Arbeitnehmer ist es daher günstiger, wenn der Arbeitgeber kündigt.
Wie kündige ich wenn ich einen Aufhebungsvertrag möchte? ›
Du kannst dadurch – wie mit einer Kündigung – dein Arbeitsverhältnis beenden, nur müssen hier Arbeitnehmer und Arbeitgeber beide zustimmen. Und zwar mit einer Unterschrift. Der Aufhebungsvertrag muss in schriftlicher Form und von beiden Seiten unterschrieben sein, nur dann ist er gültig.
Wann ist ein Aufhebungsvertrag nicht gültig? ›
Die Gültigkeit des Aufhebungsvertrag lässt sich nur dann anfechten, wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Unterschrift nur durch Irrtum (§ 119 BGB), arglistige Täuschung oder Drohung zustande gekommen ist (siehe § 123 BGB).
Was kann ich tun wenn ich möglichst schnell aus dem Arbeitsvertrag raus möchte? ›
Es ist nicht möglich, einen Arbeitsvertrag zu kündigen. Stattdessen kannst du ihn innerhalb der Kündigungsfrist vor Antritt kündigen. Alternativ kannst du auch mit dem Unternehmen einen Aufhebungsvertrag aushandeln, mit dem das Arbeitsverhältnis direkt beendet werden kann.
Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer? ›
Die Vorteile eines Aufhebungsvertrages für Arbeitnehmer auf einen Blick: Die Kündigungsfristen müssen nicht eingehalten werden, sodass man schnell in einem neuen Job beginnen kann. Wenn dies vertraglich vereinbart wurde, steht dem Arbeitnehmer mit dem Aufhebungsvertrag ein qualifiziertes, gutes Arbeitszeugnis zu.
Auf was muss man achten bei einem Aufhebungsvertrag? ›
Folgende Inhalte sind wichtige Bestandteile, auf die Sie beim Aufhebungsvertrag achten sollten:
- Enddatum des Arbeitsverhältnisses.
- Höhe und Zahlungsmodalitäten der Abfindung.
- Ansprüche auf Resturlaub.
- Evtl. Freistellung.
- Vereinbarungen zum Arbeitszeugnis.
- Ggf. Sperrfristen.
Wann habe ich das Recht auf einen Aufhebungsvertrag? ›
Arbeitnehmer können sich jederzeit mit der Bitte um einen Aufhebungsvertrag an den Arbeitgeber richten. Allerdings gibt es kein Recht darauf, dass dieser die Bitte auch annimmt. Wichtig ist, dass Aufhebungsverträge nur einvernehmlich geschlossen werden können.