Wenngleich es im Alltag wohl häufiger vorkommen wird, dass Arbeitgeber sich von ihren Angestellten lösen, entschließen sich manchmal auch Mitarbeiter dazu, ihre Beschäftigung aufzugeben.
Gerade ein besserer Job, der vielleicht sogar mit mehr Geld und Verantwortung winkt, macht die Entscheidung zu kündigen natürlich leichter. Doch auch ein vergiftetes Betriebsklima führt unter Umständen dazu, einen anderen Weg einzuschlagen und die Karriere an anderer Stelle voranzutreiben.
Doch was muss hierbei beachtet werden? An welche Kündigungsfrist sind Sie gebunden? Wie lange dauert es also, bis Sie den Arbeitgeber nach der Kündigungserklärung also verlassen können? Der folgende Ratgeber beantwortet all diese Fragen.
Inhalt
Kompaktwissen: Kündigung durch den Arbeitnehmer
Was muss eine Kündigung des Arbeitnehmers enthalten?
Der Arbeitnehmer muss in seiner Kündigung klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass und zu welchem Zeitpunkt er das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Einer Begründung bedarf es nicht.
Welche Frist müssen Arbeitnehmer einhalten, wenn sie kündigen wollen?
Laut § 622 Abs. 1 BGB können Arbeitnehmer „mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats“ kündigen. Allerdings kann der Arbeits- oder Tarifvertrag auch eine längere Frist vorsehen.
Kann ein Arbeitnehmer auch mündlich oder per E-Mail kündigen?
Nein. Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform. Anderenfalls ist sie unwirksam.
Weitere Informationen zur Kündigung durch den Arbeitnehmer:
Mündliche Kündigung durch Arbeitnehmer
Diese Ratgeber erläutert, wann eine mündliche Kündigung durch den Arbeitnehmer anerkannt wird.
Arbeit kündigen – aus welchen Gründen erfolgt die Kündigung durch Arbeitnehmer?
Sich dazu durchzuringen, einen sicheren Arbeitsplatz aufzugeben, ist häufig gar nicht so einfach. Schließlich ist in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes die Jobsituation eher schwierig und eine neue Stelle gar nicht so leicht gefunden. Dazu kommt das ganze unangenehme Bewerbungsprozedere. Nichtsdestotrotz: Manchmal ist es durchaus sinnvoll, sich zu verabschieden, vor allem wenn folgende Umstände vorliegen:
- Jeden Tag wird Ihnen Unmenschliches abverlangt. Sie haben viel zu viele Aufgaben, die natürlich alle höchste Priorität besitzen. Darüber hinaus versuchen Kollegen und vielleicht auch Vorgesetzte, Ihnen massiv zu schaden und machen Ihnen das Leben schwer. Diesem Stress ist auf Dauer keiner gewachsen. Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer selbst, ist hier womöglich die beste Wahl.
- Genauso belastend wie zu viel Arbeit kann auch zu wenig Arbeit sein. Haben Sie im Beschäftigungsverhältnis schon alles erreicht und es gibt keine Chance mehr, sich weiterzuentwickeln, sollte über einen Jobwechsel nachgedacht werden.
Welche Kündigungsfristen sind durch Arbeitnehmer einzuhalten?
Ist der Gedanke, die Kündigung als Arbeitnehmer einzureichen, gebührend durchdacht, gilt es, dem Arbeitgeber den eigenen Ausstieg zu verkünden und den Arbeitsvertrag zu kündigen. Der Zeitpunkt will hier gut gewählt sein, enthalten Arbeitsverträge doch eine Kündigungsfrist durch die der Arbeitnehmer durch muss, bevor er endgültig aussteigt.
Wann die Frist beginnt, ist gemäß Arbeitsrecht in der Regel im Arbeitsvertrag nachzulesen. In diesem haben Sie zu Beginn einen gewissen Zeitraum vereinbart. Beachten Sie: Der Arbeitgeber darf Ihnen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses keinen längeren Zeitraum aufbrummen als sich selbst. Darüber hinaus ist es nicht zulässig, die gesetzliche Kündigungsfrist zu missachten und kürzere Fristen zu vereinbaren.
Im Arbeitsrecht ist die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wie folgt geregelt:
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“
Das bedeutet: Streben Sie einen Austritt zum Ende des Kalendermonats an, müssen Sie in der Regel spätestens am zweiten eines Monats gekündigt haben – sofern nicht längere Kündigungsfristen gelten.
Kündigt Sie der Arbeitgeber, spielt auch die Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Das BGB sieht dann längere Fristen vor, je länger Sie im Unternehmen tätig waren.
Bestand das Vertragsverhältnis mindestens zwei Jahre, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Bei fünf Jahren sind es bereits zwei Monate. So staffelt sich die Zeitspanne. Aber nicht vergessen: Das gilt nur, wenn Sie vom Arbeitgeber gekündigt werden. Andernfalls bleibt es bei der vierwöchigen Frist.
Kündigung des Arbeitsvertrages durch Arbeitnehmer in der Probezeit
Die Grundkündigungsfrist gilt in der Probezeit, die als Bewährung dient, nicht. Innerhalb dieser Phase geht die Kündigung durch den Arbeitnehmer sehr viel schneller durch.
In der Probezeit, die maximal sechs Monate betragen darf, ist es erlaubt, ein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.
Wenn Sie sich zur Kündigung als Arbeitnehmer entschließen, können Sie also sehr viel früher einen neuen Job antreten. Den Grund für Ihren Entschluss müssen Sie Ihrem Arbeitgeber hierfür nicht mitteilen.
Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer
Manchmal wollen Mitarbeiter jedoch nicht so lange warten, bis die Kündigungsfrist um ist.
Sie entscheiden sich deshalb zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Hierzu zählen zum Beispiel:
- Das Gehalt oder der Lohn wurden wiederholt nicht pünktlich gezahlt.
- Der Arbeitnehmer kündigt fristlos wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
- Der Arbeitgeber hält wiederholt die Arbeitsschutzbedingungen nicht ein.
Damit Sie als Arbeitnehmer erfolgreich fristlos kündigen können, sollten Sie den Arbeitgeber vorher schriftlich abmahnen.
Kündigung vom Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer – ein Muster
Wollen Sie von sich aus kündigen, gilt es, beim Kündigungsschreiben nicht an Formfehlern zu scheitern. Diese können Ihrem Vorhaben nämlich einen Strich durch die Rechnung machen. Wie die Kündigung durch den Arbeitnehmer als Muster aussehen kann, zeigen wir Ihnen hier:
Vorname und Nachname des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Postleitzahl und Wohnort
Name des Unternehmens
Vor- und Zuname des Ansprechpartners
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Ort, Datum
Kündigung meines Arbeitsvertrages (Muster)
Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Adressaten],
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, geschlossen am [Datum einfügen] ordentlich und fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Ich bitte Sie darum, mir den Erhalt der Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich zu bestätigen sowie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen.
Vielen Dank für die langjährige gute Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
________________________
Unterschrift des Arbeitnehmers
________________________
Unterschrift des Arbeitgebers
Kündigung erhalten am: ________________________
Download: Kündigung durch Arbeitnehmer als Muster (.doc)
Downlaod: Kündigung durch Arbeitnehmer als Muster (.pdf)
Übrigens: Statt einer Kündigung können Sie das Arbeitsverhältnis jedoch auch mit einem Aufhebungsvertrag beenden. In diesem einigen Sie sich mit dem Arbeitgeber einvernehmlich, das Vertragsverhältnis aufzulösen.
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Über den Autor
Jörg K.
Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.