Handy, Internet, Strom: Dank neuer Regeln schneller aus dem Vertrag (2024)

Gute Nachrichten für Verbraucher: Für Handy- oder Internetverträge gelten ab sofort bessere Kündigungsfristen. Genauer: Hast du die 24 Monaten Mindestlaufzeit hinter Dir, kannst Du jetzt monatlich aus dem Vertrag. Dafür wurde das Telekommunikationsgesetz überarbeitet. Die Neuerungen gelten für neue und alte Verträge gleichermaßen.

Auch in anderen Bereichen gelten ab Januar 2022 bessere Kündigungsregeln, unter anderem:

  • Langzeitverträge, etwa beim Strom oder Fitnessstudio, dürfen sich nicht mehr stillschweigend um weitere Jahre verlängern. Der Anbieter kann auf unbestimmte Zeit verlängern, muss Dir dann aber ein monatliches Kündigungsrecht einräumen. Dazu wird der §309 Nr. 9 b) und c) BGB entsprechend abgeändert.
  • Schließt Du im Internet ab Juli 2022 einen Vertrag per Klick ab, sollst Du diesen auch mit einem Klick kündigen können.

Grundlage dieser Neuerungen ist das Gesetz für faire Verbraucherverträge, das die Bundesregierung Ende Juni 2021 verabschiedet hat.

Im Artikel erklären wir alles, was Du brauchst, um ein richtiger Kündigungsprofi zu werden.

Kündigungsform: Finde heraus, wie Du kündigen musst

Wie Du kündigen kannst, hängt künftig davon ab, wie Du den Vertrag geschlossen hast.

Schriftlicher Vertrag
Da die Anbieter in der Regel nicht möchten, dass Du kündigst, sind die Informationen wie Kündigungsform und Kündigungsadresse oft etwas versteckt. In der Regel findest Du sie aber in den FAQs oder in den AGB. Dort findest Du auch, in welcher Form die Kündigung erfolgen muss.

  • Textform bedeutet, dass Du Deine Kündigung ohne bestimmte Vorgaben verfassen und per E-Mail, Fax, Brief oder sogar als SMS verschicken kannst. Eine telefonische Kündigung oder Kündigung per Knopfdruck ist aber nicht möglich. Insbesondere musst Du eine solche „formlose“ Kündigung nicht unterschreiben.
  • In Schriftform kündigen bedeutet, dass Du einen Brief verfassen, unterschreiben und im Original per Post verschicken musst.

Viele Verträge, die Du nach Oktober 2016 abgeschlossen hast, darfst Du per Textform kündigen, also zum Beispiel per E-Mail (§ 309 Nr. 13 BGB). Ausnahmen sind Arbeits- und Mietverträge. Diese musst Du nach wie vor in Schriftform kündigen, also per Brief. Bei Verträgen, die vor Oktober 2016 abgeschlossen wurden, kann der Anbieter ebenfalls eine Kündigung in Schriftform verlangen.

Online-Vertrag
Ab Juli 2022 hast Du es bei online abgeschlossenen (neuen) Verträgen leichter. Schließt Du den Vertrag mit einem einmaligen Klick (zum Beispiel „Jetzt kaufen“), musst Du diesen Vertrag dann auf dem gleichen einfachen Wege wieder kündigen können. Das neue Gesetz schreibt einen sogenannten „Kündigungsschaltfläche“ vor, man könnte auch sagen: Kündigungsbutton (zum Beispiel „Vertrag hier kündigen“). Dafür wird ein neuer §312k BGB geschaffen.

Für bestehende Online-Verträge, etwa Deinen Handyvertrag, gilt hingegen: Du musst sie noch in Text- oder Schriftform kündigen.

Auf diese weiteren Punkte solltest Du achten

Damit der Anbieter Deine Kündigung auch akzeptiert, solltest Du auf einige Punkte achten:

Kündigungsfrist

Kündige rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist. Deine Kündigung sollte spätestens am Tag, an dem die Frist abläuft, bei deinem Anbieter angekommen sein.

Kündigungsschreiben Vorlage / Muster Kündigung

Folgende Angaben solltest Du in deiner Kündigung machen, damit Dein Anbieter die Kündigung sicher Dir und deinem Vertrag zuordnen kann.

  • Vollständiger Name
  • Adresse
  • Ggf. Kundennummer oder Vertragsnummer
  • Aktuelles Datum
  • Kündigungsschreiben mit Kündigungsdatum, alternativ „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
  • Bitte um schriftliche Bestätigung
  • Bei Schriftform: Unterschrift

Eine Kündigung könnte zum Beispiel so aussehen:

Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Betreff: Kündigung meines Vertrages zum Laufzeitende

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich fristgerecht meinen Vertrag mit der Vertragsnummer 1234567890 zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Versandart

Per E-Mail zu kündigen ist auf den ersten Blick bequem und einfach. Allerdings kannst Du im Zweifel nicht beweisen, dass der Anbieter die Kündigung auch erhalten hat. Was für uns gegen mögliche Versandarten spricht, haben wir in einer Tabelle zusammengestellt.

Vor- und Nachteile der verschiedenen Versandarten

Vorteil Nachteil
Digital (E-Mail, SMS) Schnell und einfach Eingang schwer nachweisbar
Fax Durch Sendungsprotokoll nachweisbar Kaum einer hat noch ein Faxgerät
Normaler BriefGünstig Eingang nicht nachweisbar
Einschreiben Durch Sendungsverfolgung nachweisbar Kostet Geld
Quelle: Forbes Advisor Recherche, März 2021.

Kündigungen in Schriftform müssen im Original beim Anbieter eingehen. Empfehlenswert ist, diese als Einschreiben versenden. Beim Einwurf-Einschreiben protokolliert der Postbote, dass er den Brief in den Briefkasten des Empfängers geworfen hat. Bei einem Standard-Einschreiben muss der Empfänger sogar unterschreiben. Das Protokoll bzw. die Unterschrift kannst Du online in der Sendungsverfolgung einsehen.

Kündigungen in Textform kannst Du digital, z.B. per E-Mail, versenden. Die meisten Anbieter verschicken eine automatische Bestätigungsmail, dass die E-Mail angekommen und bearbeitet wird. Behalte die Bestätigung in deinem Postfach und drucke sie vielleicht sogar aus. Achte dabei darauf, dass die E-Mail-Adresse des Empfängers, Datum und Uhrzeit der Mail zu sehen sind. Falls der Anbieter behauptet, die Kündigung sei nicht zugegangen, hast Du etwas in der Hand.

Solltest Du zwei Wochen nach einer Kündigung per Mail noch keine Bestätigung erhalten haben oder wird im Kundenkonto nichts dergleichen angezeigt, frag vorsichtshalber telefonisch nach. Kündigst Du kurz vor Ende der Kündigungsfrist, empfehlen wir Dir das Einschreiben. So kannst Du Dir durch die Sendungsverfolgung sicher sein, dass die Kündigung rechtzeitig angekommen ist.

Alternative: Kündigungsdienstleister

Anbieter machen es Dir schon mal schwer zu kündigen. Informationen wie Kündigungsform oder die Adresse, zu der die Kündigung versendet werden muss, sind zum Teil intransparent. Wenn Du mehrere Kündigungen schreiben musst, kann der Zeitaufwand für die Adressenrecherche und das Schreiben sehr hoch sein.

Dienstleister wie Aboalarm oder Volders können dich bei deinen Kündigungen unterstützen. Sie stellen zum einen mehrere tausend Kündigungsvorlagen mit aktuellen Adressen der Anbieter zur Verfügung, die Du nur mit deinen Daten befüllen musst. Anschließend kannst Du die Vorlage als PDF speichern und per E-Mail oder ausgedruckt an den Anbieter senden. Dieser Service ist kostenlos.

Darüber hinaus kannst Du manche Dienstleister aber auch beauftragen, die Kündigung in Deinem Namen zu verschicken. Dafür stehen Dir verschiedene Versandarten wie E-Mail oder Einschreiben zur Verfügung. Dieser Service kostet dich je nach Versandart zwischen 2 Euro (E-Mail, Fax) und 9,99 Euro (Einschreiben).

Neben der Zeitersparnis bietet sich die Kündigung durch einen Dienstleister auch deshalb an, weil dieser Dir einen Versandnachweis sowie sich selbst als Zeugen zur Verfügung stellt. Manche Kündigungdienstleister werben sogar mit einer Kündigungsgarantie: Wenn sich der Anbieter quer stellt, bekommst Du kostenlose anwaltliche Hilfe.

Darüber hinaus haben einige Kündigungsdienstleister Apps, in denen du Deine Verträge verwalten und dich an die Kündigungsfristen erinnern lassen kannst.

Wenn ab dem 1. Juli 2022 der Kündigungsbutton kommt, wirst Du vermutlich nicht mehr auf Kündigungsdienstleister zurückgreifen müssen. Kündigungen in Schriftform sind dann nur noch für wenige Verträge wie Arbeits- oder Mietverträge notwendig. Zudem stellt das Gesetz sicher, dass Dir Dein Anbieter unmittelbar nach Deiner Kündigung über den Kündigungsbutton eine Bestätigung schicken muss. Dadurch ist Deine Kündigung dann auch rechtssicher.

Alternative: Vertragswechsel

Kündigen ist eine gute Lösung, wenn Du Verträge nicht (mehr) nutzt. Es gibt aber Dienstleistungen und Güter, die zur Basisausstattung gehören: etwa ein Handyvertrag, ein Girokonto, der Stromliefervertrag oder die Kfz-Versicherung (falls Du ein Auto hast). In dem Fall mag der Vertrag schlecht oder zu teuer sein, einfach kündigen geht aber nicht. Du musst gleichzeitig für Ersatz sorgen.

Nicht selten gibt es bei den genannten Verträgen daher oft einen Wechselservice: Das heißt, Du wählst den neuen (besseren, günstigeren) Anbieter aus und dieser kümmert sich dann um eine fristgerechte, wirksame Kündigung. Wie das beim Strom funktioniert, haben wir in einem eigenen Artikel aufgeschrieben. Wenn Du Dir nicht sicher bist, frag ruhig mal beim neuen Anbieter nach.

FAQs

Wie lange darf ein Vertrag laufen?

Laut dem neuen Gesetz für faire Verbraucherverträge dürfen neu abgeschlossene Langzeitverträge zwar weiterhin bis zu zwei Jahre laufen. Auf eine Verkürzung dieser Dauer konnte man sich im Gesetzgebungsprozess nicht einigen.

Allerdings kann sich der Vertrag dann nicht automatisch um weitere zwei Jahre verlängern. Der Anbieter kann den Vertrag künftig „unbegrenzt“ verlängern und Du als Kunde kannst monatlich aussteigen.

Was ist eine ordentliche Kündigung?

Eine ordentliche („normale“) Kündigung kannst Du zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit aussprechen. Die Vertragslaufzeit kann dabei je nach Vertrag unterschiedlich lang sein. Bei Mobilfunkverträgen ist diese zu Anfang meist 24 Monate lang. Bisher durften die Anbieter Deinen Vertrag automatisch um weitere 24 Monate verlängern, wenn Du nicht fristgerecht gekündigt hast. Das ändert sich durch das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge. Ab Juli 2022 gilt: Der Vertrag darf sich „unbegrenzt“ verlängern, aber Du als Kunde kannst monatlich aussteigen.

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Eine außerordentliche Kündigung, auch Sonderkündigung genannt, kannst Du aussprechen, wenn der Anbieter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Das ist etwa der Fall, wenn Dein Internetanschluss dauerhaft gestört ist und der Anbieter trotz Frist keine Abhilfe schaffen kann oder will. Du musst mit der Kündigung dann nicht warten, bis Dein Vertrag endet.

Was ist eine Kündigungsfrist?

Eine Kündigungsfrist ist die Frist, bis zu der Du einen Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen kannst. Laut Gesetz darf eine Kündigungsfrist nicht länger als drei Monate sein. Die Kündigungsfrist, die für den jeweiligen Vertrag gilt, findest Du im Vertrag selbst oder in den AGBs.

Wann ist eine Kündigung rechtssicher?

Damit eine Kündigung vor Gericht rechtssicher ist, muss zweifelsfrei bewiesen werden, dass die Kündigung auch beim Anbieter eingegangen ist. Das Einwurf-Einschreiben beweist zwar, dass der Postbote die Kündigung eingeworfen hat, allerdings beweist es nicht, ob der Umschlag wirklich ein Kündigungsschreiben enthielt oder nur ein weißes Blatt Papier. Für eine rechtssichere Kündigung müsstest Du einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der die Kündigung persönlich überbringt und beurkundet. Da dies zugegeben recht praxisfern erscheint, akzeptieren Gerichte mitunter auch, wenn Postboten oder Kündigungsdienstleister bezeugen können, dass die Kündigung überstellt wurde.

Mit dem obligatorischen „Kündigungsbutton“ für Online-Verträge ab dem 1. Juli 2022 wird eine rechtssichere Kündigung einfacher. Bestätigst Du die Kündigung über den Button, dann muss Dein Anbieter die Kündigung sofort elektronisch, also z.B. per E-Mail, in Textform bestätigen.

Handy, Internet, Strom: Dank neuer Regeln schneller aus dem Vertrag (2024)

FAQs

Handy, Internet, Strom: Dank neuer Regeln schneller aus dem Vertrag? ›

Erst zum Ende der ersten Laufzeit, also zum Beispiel nach 24 Monaten, kannst du dich vom Vertrag lösen. Aber Vorsicht: Du musst zuerst kündigen. Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, kann die Kündigungsfrist bis zu drei Monaten betragen.

Kann man früher aus einem Handyvertrag raus? ›

Erst zum Ende der ersten Laufzeit, also zum Beispiel nach 24 Monaten, kannst du dich vom Vertrag lösen. Aber Vorsicht: Du musst zuerst kündigen. Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, kann die Kündigungsfrist bis zu drei Monaten betragen.

Kann man früher aus einem Vertrag raus? ›

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Durch das Sonderkündigungsrecht/außerordentliche Kündigungsrecht können Sie laufende Verträge vorzeitig kündigen. Unter welchen Bedingungen Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, steht entweder in den Vereinbarungen ( AGB ) Ihres Vertrags oder ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wie komme ich aus einem Vertrag mit Mindestlaufzeit raus? ›

Einen Vertrag, der sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit stillschweigend verlängert hat, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Dies gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, wenn die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist.

Für welche Verträge gilt das neue Kündigungsgesetz? ›

Das gilt für sämtliche Verbraucherverträge, die Sie seit dem 1. März 2022 mit Ihren Kunden abgeschlossen haben. Ausgenommen hiervon sind Versicherungsverträge und Mietverträge. sich der Vertrag stillschweigend verlängert.

Kann man einen 2 Jahres Handyvertrag vorzeitig kündigen? ›

Neue Regeln gelten auch für Handy-, Telefon- und Internet-Verträge. Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bleiben auch künftig möglich. Allerdings gilt für alle Verträge, die seit 1. März 2022 geschlossen werden, nach Ablauf der Erstlaufzeit eine einmonatige Kündigungsfrist.

Kann man 2 Jahres Verträge früher kündigen? ›

Die anfängliche maximale Vertragslaufzeit darf weiterhin maximal zwei Jahre betragen. Ab diesem Punkt aber ändert sich die Lage: Die Kündigungsfrist darf statt drei Monaten nur noch maximal einen Monat betragen – Kündigungen dürfen also kurzfristiger ausgesprochen werden.

Wie komme ich aus einem 2 Jahres Handyvertrag raus? ›

Handyvertrag kündigen
  1. Viele Handyverträge haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. ...
  2. Nach dem Ende der Mindestlaufzeit können Sie Ihren Vertrag in der Regel monatlich kündigen. ...
  3. Nutzen Sie für die Kündigung Ihres Handyvertrags idealerweise Online-Formulare oder vorgefertigte Vorlagen, die Ihr Anbieter bereitstellt.

Wie kommt man vorzeitig aus einem Internet Vertrag raus? ›

Was ist ein Sonderkündigungsrecht für das Internet? Die meisten Internet-Verträge sind heute an eine Laufzeit gebunden. Diese beträgt häufig 12 Monate, immer öfter jedoch auch 24 Monate. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist in der Regel nicht möglich.

Wie komme ich aus einem 1 Jahres Vertrag raus? ›

Eine normale Kündigung bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist nicht möglich, denn mit Ablauf der Vertragslaufzeit – oder wenn der Zweck der Beschäftigung erreicht wurde – endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Eine vorzeitige Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Was sind Gründe für ein Sonderkündigungsrecht? ›

Für ein Sonderkündigungsrecht gibt es zwei Auslöser: ein besonderes Ereignis oder eine einseitige Änderung des Vertrages (§ 314 Abs. 1 BGB). Ernsthafte Erkrankungen oder Unfälle können solche besonderen Ereignisse sein.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht Handyvertrag? ›

Wenn ein Anbieter die vereinbarten Telekommunikationsleistungen nach einem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann, haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Dabei müssen sie eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.

Kann man einen 24 Monate Vertrag kündigen? ›

Neue Verträge dürfen zwar, wie bisher, für bis zu 24 Monate abgeschlossen werden. Aber wenn sich der Vertrag nach dieser Laufzeit automatisch verlängert, können Sie ihn jederzeit mit einer einmonatigen Frist kündigen.

Sind mobilfunkverträge jetzt monatlich kündbar? ›

Solche Verträge kann ich nach Ablauf der Mindestvertragsdauer nun monatlich kündige. Und für alle nach März 2022 neu abgeschlossenen Verträge gilt, dass die Frist zur Kündigung höchstens ein Monat vor dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit liegen darf.

Kann man Internet monatlich kündigen? ›

Grundsätzlich können Sie alle Internet-Verträge ohne Vertragslaufzeit monatlich kündigen. Die genaue Kündigungsfrist ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. In den meisten Fällen beträgt sie jedoch 14 Tage oder 4 Wochen.

Sind 2 Jahresverträge noch erlaubt? ›

Ein Jahr Laufzeit soll die Regel sein

Künftig dürfen Verträge in der Regel nur noch ein Jahr lang laufen. Längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur noch erlaubt, wenn der Kunde gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer ist.

Kann man sich aus einem Handyvertrag raus kaufen? ›

Eine andere Möglichkeit: Mit etwas Verhandlungsgeschick ist es möglich, sich aus seinem Vertrag freizukaufen – zum Beispiel, indem man anbietet, die komplette Grundgebühr der restlichen Laufzeit auf einen Schlag zu zahlen.

Kann man vor der Mindestlaufzeit kündigen? ›

Und für alle nach März 2022 neu abgeschlossenen Verträge gilt, dass die Frist zur Kündigung höchstens ein Monat vor dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit liegen darf. Ehemals übliche Kündigungsfristen von bis zu 3 Monaten sind also nicht mehr erlaubt. Das ist gut für Verbraucherinnen und Verbraucher.

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